Beispielseite 1
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Artikel- bezeichnung |
Beschreibung der in den Herzogtümern Schleswig u. Holstein, den Hansestädten Hamburg u. Lübeck, teilweise Königreich Hannover sowie Großherzogtum Mecklenburg, in den Jahren 1802 bis 1817 bestraften oder mit Steckbriefen verfolgten Verbrechern (eBook/PDF-Datei) |
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Bibliogr. Zitat |
CHRISTENSEN, C.D. (1819): „Beschreibung der in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, den Hansestädten Hamburg und Lübeck, zum Theile auch im Königreiche Hannover und dem Großherzogthum Meklenburg, in den Jahren 1802 bis 1817 bestraften oder mit Steckbriefen verfolgten Verbrecher, nach dem Alphabet geordnet; nebst einigen Bemerkungen und einem Register der Hauptkennzeichen. Erster Theil”, X S.+486 S., Bd. 1, A-J, Kgl. Schulbuchdruckerei, Kiel & Hamburg. |
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Inhalts- verzeichnis |
Titel Vorwort (S. III-X) Alphabetisches Verzeichnis der Verbrecher (S. 1-486) |
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Wichtig |
Bei dem vorliegenden Digitalisat handelt es um den 1. von 3 Bänden. Dieser umfasst die Buchstaben A bis J. Insgesamt werden 1328 Verbrecher mit Namen, Alter, Signalement (Beschreibung der Person: Aussehen, Sprache usw.), Vergehen, amtl. Aktenzeichen aufgeführt. |
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Interessant |
In dem umfassenden Vorwort beschreibt der Verfasser die damaligen Schwierigkeiten Wiederholungstäter als solche zu erkennen, nicht nur, weil die Straftaten an verschiedenen Orten begangen wurden, sondern auch, weil die Verbrecher häufig ihre Namen wechselten. Dieses Buch stellt quasi eine Art zentrale Datenbank dar, die es dann erlaubt für die Jahre 1802-1817 nachzusehen, ob eine bestimmte Person irgendwo schon gerichtlich in Erscheinung getreten ist. Gleichzeitig werden die Behörden angehalten, von jedem Verbrecher auch die äußeren Merkmale mitzuerfassen, um den Verbrecher schneller identifizieren zu können. Biometrische Merkmale in ihrer einfachsten Urform. Zudem greift der Verfasser den Vorschlag aus dem Weimarschen Oppositionsblatt von 1818, Nr. 103, S. 838 ff. auf, der vorschlägt, dass jedem Verbrecher Ortsname und Jahreszahl auf der Schulter eingeätzt werden möge. Das erspart den Verfolgungsbehörden Zeit und Mühen bei den Nachrecherchen zur Vorstrafen des Verbrechers.
Der Verfasser erklärt auch, warum verbrecherische Juden eine so geringe Rückfallquote verglichen mit den Christen haben: „Kaum hat ihr Glaubensgenosse seine Freiheit erlangt: so ist jeder bereit, ihn auf alle Weise zu unterstützen. - Dadurch wird es dem Verarmten möglich, was unter den Christen so schwer hält, auf gesetzliche Weise sein Auskommen zu finden. Daher so viele Beispiele gebesserter Juden”.
Stand: Juli 1819 |
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Technische Daten |
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Versand- kosten- pauschale |
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