Beispielseite 1
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Artikel- bezeichnung |
Generalregister zum Gemeindelexikon für das Königreich Preußen von 1898 (eBook/PDF-Datei) |
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Bibliogr. Zitat |
Kgl. Statist. Bureau (Hrsg.) (1898): „Generalregister zum Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. Auf Grund der Materialien der Volkszählung vom 2. Dezember 1895 und anderer amtlicher Quellen.“, in: Gemeindelexikon für das Königreich Preußen. Heft Generalregister, XV+597 S. (Bd. 1), 621 S. (Bd. 2), Verl. Kgl. Statist. Bureau, Berlin. |
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Inhalts- verzeichnis |
Titel (S. II-III) |
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Wichtig |
Was enthält das vorliegende „Generalregister zum Gemeindelexikon”?
Bei dem Generalregister zum Gemeindelexikon handelt es sich um ein reines Ortsnamenverzeichnis aller Gemeinden und Wohnplätze des preußischen Staates für eine bestimmte Ausgabe, hier für die 3. Ausgabe von 1897 und 1898, basierend auf der Volkszählung vom 2.12.1895. Die dieser Beschreibung beigefügte Beispielseite zeigt die zu erwartenden Informationen:
Beispiel: Abachsmühle* 11. Wittlich. Trier. 12. 166. 64
Erklärung: Abachsmühle* ist ein Wohnplatz (da durch einen * gekennzeichnet) einer Gemeindeeinheit. Abachsmühle hat am 2.12.1895 eine „Volkszahl” von „11”, also 11 Bewohner.
Abachsmühle gehört zum Kreis „Wittlich”, der zum Regierungsbezirk „Trier” gehört.
Weitere Angaben zu Abachsmühle befinden sich in
Provinzialheft 12 (also Rheinland), auf Seite 166, dort unter der Nummer 64.
In den Provinzialheften und NICHT in den Generalregistern erhält man dann weitergehende (zumeist statistische) Informationen zu den Städten und Gemeinden der einzelnen Kreise. Hier ist es wichtig sich die Beispielseiten der entsprechenden Gemeindelexika anzusehen, da diese von Ausgabe zu Ausgabe differieren.
Wichtig und bitte beachten: Es werden für die einzelnen Orte in den Provinzialheften keine Familiennamen aufgelistet! |
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Interessant |
Was ist ein Gemeindelexikon?
Die Gemeindelexika sind ab 1871 herausgegebene, einheitliche Verzeichnisse aller Gemeinden und Wohnplätze des preußischen Staates. Für jede preußische Provinz wurde auf Grund von Volkszählungsdaten ein eigenes „Provinzialheft“ veröffentlicht. Insgesamt erschienen von 1871 bis 1933 fünf verschiedene Ausgaben mit jeweils 11 (1871) bis 14 (1933) Heften.
Zu jeder einzelnen Wohneinheit wurden je nach Ausgabe in Tabellenform (bis zu 25 Spalten!) die unterschiedlichsten Angaben gemacht. Besonders interessant sind diese Gemeindelexika für den Familienforscher dadurch, dass ab der zweiten Ausgabe für jede noch so kleine Wohneinheit die entsprechenden Zugehörigkeiten zu Standesämtern und evangelischen oder katholischen Pfarrämtern aufgelistet werden.
Die 5 verschiedenen Ausgaben der Gemeindelexika von 1871 bis 1933 erklären sich durch territoriale Veränderungen im Laufe der Zeit (z.B. 1. Weltkrieg, Gemeindereform 1925), Vereinheitlichungen in der Schreibweise von Ortsnamen, Ortsnamen-Umbenennungen und durch Veränderungen der bevölkerungsstatistischen Daten durch neue Volkszählungs-Ergebnisse.
Übersicht der verschiedenen Ausgaben der Gemeindelexika:
Ferner sind für die 2., 3. und 4. Ausgabe auch noch die sog. „Generalregister” als Extrabände bekannt. Die beiden älteren Generalregister werden bei www.Adressbuch-Service.de unter der Bestellnummer GA030 und GA050 als Digtalisat angeboten.
Die Firma www.Adressbuch-Service.de strebt an, alle Ausgaben und Provinzialhefte digital zu editieren.
Die einzelnen Provinzialhefte der verschiedenen Ausgaben:
1873/74: Titel: Die Gemeinden und Gutsbezirke des Preußischen Staates Provinzialhefte: I. Preußen; II. Berlin und Brandenburg; III. Pommern; IV. Posen; V. Schlesien; VI. Sachsen; VII. Schleswig-Holstein; VIII. Hannover; IX. Westfalen; X. Hessen-Nassau; XI. Rheinprovinz mit Hohenzollern
1887/88: Titel: Gemeindelexikon für das Königreich Preußen Provinzialhefte: I. Ostpreußen; II. Westpreußen; III. Berlin und Brandenburg; IV. Pommern; V. Posen; VI. Schlesien; VII. Sachsen; VIII. Schleswig-Holstein; IX. Hannover; X. Westfalen; XI. Hessen-Nassau; XII. Rheinland; XIII. Hohenzollern; Generalregister
1897/98: Titel: Gemeindelexikon für das Königreich Preußen Provinzialhefte: I. Ostpreußen; II. Westpreußen; III. Berlin und Brandenburg; IV. Pommern; V. Posen; VI. Schlesien; VII. Sachsen; VIII. Schleswig-Holstein; IX. Hannover; X. Westfalen; XI. Hessen-Nassau; XII. Rheinland; XIII. Hohenzollern; Generalregister
1907/09: Titel: Gemeindelexikon für das Königreich Preußen Provinzialhefte: I. Ostpreußen; II. Westpreußen; III. Berlin und Brandenburg; IV. Pommern; V. Posen; VI. Schlesien; VII. Sachsen; VIII. Schleswig-Holstein; IX. Hannover; X. Westfalen; XI. Hessen-Nassau; XII. Rheinprovinz; XIII. Hohenzollern; Generalregister
1930/33: Titel: Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen Bände: I. Ostpreußen; II. Berlin; III. Brandenburg; IV. Pommern; V. Grenzmark Posen-Westpreußen; VI. Niederschlesien; VII. Oberschlesien; VIII. Sachsen; IX. Schleswig-Holstein; X. Hannover; XI. Westfalen; XII. Hessen-Nassau; XIII. Rheinprovinz; XIV. Hohenzollern; Nachträge
Auswärtige Gemeindelexika:
Auch die Österreichisch-Ungarische Monarchiv veröffentlichte Gemeindelexika im Stile der Preußischen Provinzialhefte. Federführend war die k.k. Statistische Zentralkommission, einer Vorläuferinstitution der heutigen Bundesanstalt Statistik Österreich (STAT). Folgende Bände liegen uns vor: Bukowina (1907), Dalmatien (1908), Kärnten (1905), Krain (1905), Österr.-illyrische Küstenland (1906), Salzburg (1907), Steiermark (1904), Tirol u. Vorarlberg (1907).
Wichtig und bitte beachten: Es werden für die einzelnen Orte in den Provinzialheften keine Familiennamen aufgelistet! |
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Technische Daten |
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Versand- kosten- pauschale |
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